von l. n.r. Oberbürgermeister Dr. Ivo Holzinger, Vorsitzender H+G Dr. Hans Deng, Landwirtschafts-minister Josef Miller, Energieberater Wolfgang Courage
Der Informationsabend über den Energiepass im November 2005 mit den beiden Referenten RA Manfred Nikui und dem Energieberater Wolfgang Courage war auf ein überaus großes Interesse gestoßen. Deshalb wollte Haus & Grund Memmingen dieses Thema weiter vertiefen und beschloss, erstmals in der Vereinsgeschichte eine ganztägige Informationsveranstaltung zu organisieren.
Mehr als ein Dutzend Firmen und Dienstleister, die sich mit dem Thema Energieeinsparen befassen, boten ihre Produkte und Leistungen an. Das waren bauliche Konzeptionen zu Wärmedämmung ebenso wie auch die unterschiedlichen Heizsysteme und Energiesparmöglichkeiten.
Parallel dazu wurden über den ganzen Tag Informationsvorträge angeboten. Die Referenten sprachen zum Energiepass, zu den Finanzierungsmöglichkeiten von Energiesparmaßnahmen, zu umweltgerechten Heizsystemen und zu Ursachen und Folgen von Schimmel in Wohnungen.
Die Besucher zeigten sich sehr aufgeschlossen gegenüber den verschiedenen Techniken. Die Aussteller wiederum waren sehr angetan von den fachkundigen Fragen aus dem Publikum. Das Thema Energie wird allein schon wegen der Kostenexplosion der Heizkosten aktuell bleiben, für Vermieter ebenso wie für Mieter. Der überaus starke Besucherandrang – trotz widrigster Wetterbedingungen – bestärkten die Organisatoren mit ihrem Vorsitzenden RA Dr. Hans Deng in der Absicht, solche Veranstaltungen jährlich zu wiederholen
Der Energiepass kommt !
Zu diesem aktuellen Thema begrüßte der Vorsitzende von Haus & Grund Memmingen, RA Dr. Hans G. Deng, nahezu 300 interessierte Besucher in der Stadthalle Memmingen (kl. Saal).
Als Referenten konnten der Chefjustiziar des Landesverbandes Bayerischer Haus–, Wohnungs– und Grundbesitzer e.V., RA Manfred Nikui aus München, und Energieberater, Wolfgang Courage, gewonnen werden.
Der bislang viel diskutierte Energiepass wird voraussichtlich erst in der zweiten Jahreshälfte 2006 auch in Deutschland verbindlich werden, so RA Manfred Nikui in seinem Referat. Wie funktioniert jedoch ein solcher Energiepass? Die von Energieberatern ausgestellte Energiepässe informieren über die Energiekennwerte der Gebäude und müssen zukünftig bei Neuvermietungen und Eigentümerwechsel vorgelegt werden. Bisher ist vorgesehen, dass die Energiepässe lediglich einen Informationscharakter haben und somit rechtliche Forderungen der Mieter z.B. auf Schadenersatz oder Minderung der Miete nicht abgeleitet werden können. „Energieschleudern“ werden mit Einführung des Energiepasses gegenüber Mietern und Kaufinteressen offen gelegt. Zwangsläufige Folge: Für diese Gebäude wird es auf dem Immobilienmarkt zu Einbußen kommen, die sich in niedrigerer Miete oder einem geringeren Kaufpreis niederschlagen können.
Dem Hauseigentümer bleibt zur Wert– oder Ertragssicherung somit letztlich nichts anderes übrig, als notwendige Modernisierungs-– und Sanierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Energieeffizienz in Auftrag zu geben, sagte der Jurist. Daneben müsse sich auch das Heizverhalten verändern. Mit dem Energiepass habe der Gesetzgeber lediglich ein Instrument geschaffen, das eine gewisse Transparenz und Vergleichbarkeit zwischen einzelnen Gebäuden herstelle.
Für Energieberater eröffnet sich durch die neue Gesetzgebung ein großer Markt. Der 10–seitige Energiepass dürfte zwischen 150 € und 1000 € kosten, so RA Manfred Nikui. Der Pass müsse alle 10 Jahre erneuert werden. Probleme dürften aufgrund der großen Nachfrage besonders in der Anfangszeit bestehen. Nikui riet davon ab, bereits jetzt auf Angebote zur Ausstellung eines Gebäudeenergieausweises einzugehen. „Die Details zu den Anforderungen an den Energieausweis stehe noch nicht fest“, sagte er und machte noch einmal abschließend klar: „Derzeit gibt es keine Pflicht, einen Energieausweis für Immobilien im Bestand vorzulegen.
Wie die Umsetzung des neuen Gesetzes in der Praxis aussehen könnte, zeigte der Energieberater Wolfgang Courage auf. Abgesehen von dem derzeitigen, weltweiten Energieverbrauch und den rasant steigenden Energiepreisen stellte er die bisher laufenden Maßnahmen der Energieeinsparung ebenso vor, wie die zukünftigen, technischen Möglichkeiten. Dabei stehe, so der Energieberater, die Wärmedämmung an erster Stelle. Auch der CO2–Ausstoß müsse und könne im Interesse der Umwelt deutlich gesenkt werden. Regenerative Energien wie Sonne, Wasser Wind und Biomasse sowie die zukunftsweisende technische Anwendungstechniken können den Primärbedarf und auch Kosten deutlich senken. Es wurde aufgezeigt, wie sich entsprechende technische Maßnahmen realisieren und ihre Kosten amortisieren lassen. Einige örtliche Unternehmer hatten im Saal verschiedene technische Möglichkeiten zur Energieeinsparung ausgestellt.
Anschließend erläuterte der Referent die „Vor–Ort–Beratung“. Wie kommt der Eigentümer zur Beratung? Wie werden die Gebäude untersucht? Wer darf beraten? Welche Kosten fallen an? Welche Förderungen sind möglich? Es bestehe die Aussicht, dass das heute schon angebotene Gebäude–Energiesiegel zum Energiepass umgeschrieben werden kann, sicher aber sei das nicht.
In einer anschließenden Diskussion zeigte sich, welch großer Informationsbedarf besteht. Vorsitzender Dr. Deng wies daher auf die weitere Möglichkeit einer individuellen Beratung hin, die die Geschäftsstelle von Haus & Grund Memmingen entweder selbst anbiete oder vermittle.
Manche "sparsamen" Vermieter besorgen sich Mietvertragsvordrucke auch aus dem Internet, wo diese teilweise kostenfrei angeboten werden. Oft sind diese aber alles andere als vermieterfreundlich ! Im Gegenteil: Sie enthalten z.B. keine Regelung über Schönheitsreparaturen und andere Erhaltungsmaßnahmen, was der Vermieter vor allem bei Vertragsende zu spüren bekommt.
Dieses Manko wird verständlich, wenn man bedenkt, dass der Vordruck beispielsweise aus der Feder des Deutschen Mietrbundes stammt und ausschließlich die Interessen der Mieter unterstützt.
Kommt Ihr Mieter in Zahlungsrückstand, verlassen Sie sich nicht auf Ausreden und Versprechungen.
Jedes Amtsgericht führt ein sogn. Schuldnerverzeichnis, in das Personen eingetragen sind, die die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben.
Bei Kündigungen - soweit solche überhaupt zulässig sind - müssen die gesetzlichen Vorschriften über Form und Fristen genau eingehalten werden. Sonst riskieren Sie großen Zeitverlust und unnötige Kosten.
Wollen Sie nach dem Auszug Schadenersatz vom Mieter, muss streng nach dem Gesetz vorgegangen werden. Formfehler und Fristversäumnis können zum Verlust Ihrer Rechte führen (kurze Verjährung !).
PRESSEINFO Mitgliederversammlung 21.04.2005
"Jeder Eigentümer einer Immobilie braucht eine ständige rechtliche und steuerliche Beratung, um Schaden oder finanzielle Nachteile von sich abzuwenden“. Dies ist das zusammenfassende Ergebnis im Tätigkeitsbericht des Vorsitzenden von Haus & Grund Memmingen, Rechtsanwalt Dr. Hans Deng, bei der Mitgliederversammlung des Vereins. Ob als Vermieter oder Häuslebauer – ständig tauchen neue Fragen auf, die einer Beratungshilfe bedürfen. Andernfalls können folgenschwere Fehler unterlaufen. Beachtet z.B. der Vermieter eine der vielen Fristen oder Formvorschriften nicht, erleidet er allein schon deshalb Vermögensnachteile. Der Haus- und Grundbesitzerverein mit seinen rund 1.000 Mitgliedern sieht seine Aufgabe vor allem darin, rechtliche Auseinandersetzungen und damit verbundene finanzielle Risiken schon in einem frühen Stadium entweder abzuwenden, oder doch zumindest in einem kalkulierbaren Rahmen zu halten.
Gerade für Vermieter von Immobilien haben Gesetzgebung und Rechtsprechung der letzten Jahre noch größeren Beratungsbedarf verursacht. „Die Flut an gerichtlichen Entscheidungen mit unterschiedlichen Rechtsauffassungen zwingt auch den erfahrensten Fachmann zu ständiger Fortbildung“, so Deng. Diese wird dem örtlichen Verein durch eine Mitgliedschaft beim Landesverband Bayern und beim Bundeszentralverband geboten. Dort werden sowohl regelmäßig Seminare gehalten, als auch über Rundschreiben und online - Datenbanken aktuelle Informationen angeboten. Somit kann auch jedes Vereinsmitglied mit dem aktuellsten Kenntnisstand beraten werden.
Obwohl der Verein seinen Mitgliedern vor allem individuelle Beratung bietet, wirkt Haus & Grund auch in der Öffentlichkeit und überregional. So wird der Zentralverband bei der Vorberatung zu neuen Gesetzen aktiv und bringt die Interessen des Immobilieneigentums bei geplanten Änderungen zum Ausdruck, wie z.B. im Mietrecht oder bei der Erbschaftssteueränderung. Ferner gibt es auch eigene Gesetzesinitiativen, wie z.B. jüngst das Gesetz gegen Grafitti – Schmierereien. Auch vor Ort ist der Verein öffentlich tätig, z.B. bei der perspektive Memmingen, bei verschiedenen Altstadtproblemen oder bei der Beratung über kommunale Abgaben.
Bei der Neuwahl wurde der langjährige 1. Vorsitzende Dr. Hans Deng in seinem Amt bestätigt. Als 2. Vorsitzende wurde die neue Steuerberaterin des Vereins, Frau Irmingard Huber – Stempfel gewählt. Diese hatte sich den Mitgliedern mit einigen aktuellen Steuerthemen vorgestellt und damit bestätigt, wie notwendig es für den Verein und seine Mitglieder war, das Beratungsangebot in diese Richtung auszudehnen und zu komplettieren.